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Anbaurichtlinien
des Vereins Dendrotektura
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Grundstücke
Grundstücke sind gross genug zu bemessen. Für ein siebenjähriges
Anbauprojekt sind
möglichst quadratische Flächen ab 8 x 8 Metern zu wählen. Auf Bauland oder
Industrieland ist die Gefahr gross, dass das Projekt nicht beendet werden kann.
Stuhlanbau ist in Schrebergärten nicht sinnvoll wegen des Schattenwurfs. Dasselbe gilt für
Hausumschwung. Der Pflanzabstand von der Parzellengrenze muss mindestens 2
Meter betragen. Über die Grenze wachsende Äste müssen zurückgeschnitten werden.
Auf dem Grundstück dürfen keine Gebäude und Werkzeugkisten erstellt werden mit
Ausnahme von Bienenhotels und Nisthilfen.
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Pflanzen
Für die Bebauung auf Dendrotekturaflächen sind nur
Pflanzen zugelassen, die nicht gentechnisch verändert wurden und nicht als problematische invasive
Arten gelten. Eine Positivliste der empfohlenen Arten wird vom Verein ausgearbeitet. auf die
Bodenbeschaffenheit ist Rücksicht zu nehmen, um ein optimales Wachstum und bestmöglichen
Pflanzenschutz zu erzielen. Es sind lokale Setzlinge oder solche von Dendrotektura aus eigenem
Bioanbau zu bevorzugen. Für gewisse Landparzellen können bestimmte Baumarten oder eine
Liste mit möglichen Baumarten vorgegegeben sein.
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Dünger
Synthetische Düngemittel,
Herbizide und Fungizide sind nicht erlaubt. Der Anbau muss den Standards von
Biosuisse oder Demeter entsprechen. Die richtlinien von Bio-Suisse gelten sinngemäss auch für den
Anbau von Dendrotektura-Stühlen. Vor dem Stoffeintrag soll eine Bodenuntersuchung
Aufschluss geben über die Zusammensetzung vorhandener Nährstoffe.
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Pflanzenschutz
Pflanzenschutz ist nur mit
Massnahmen des biologischen Landbaus erlaubt. Es empfiehlt sich der Bau von
Bienenhotels, das Anbringen von Vogelnestern usw. der Einsatz synthetischer
Abdeckmaterialien (Blech, Plastik, Folie,usw.) ist untersagt.
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Bodenverbesserung
Anstelle von Düngemitteln kann die
Struktur des Bodens und die Durchlüftung des Bodens verbessert werden. Beim
Stoffeintrag zur Bodenverbesserung gelten folgende Regeln: 1. Biostandard. 2.
von lokalen Produzenten. 3. mit Rücksicht auf bestehende Fauna, Pflanzen- und
Pilzflora.
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Werkzeuge
Nur Werkzeuge verwenden, die
möglichst wenig Stoffe an die umwelt abgeben. Auf dem grundstück dürfen keine
Werkzeuge und Gegenstände gelagert werden
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Infrastruktur
Es dürfen keine Strom- und
Wasserleitungen installiert werden. Wege nur unbefestigt. Keine Zäune und
Absperrungen. Zur Erziehung der Bäume oder als Stützhilfen nur unbehandelte
Stecken und Hanf oder Juteschnur verwenden.
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Energieaufwand
Der Energieaufwand bei der
Bebauung ist zu minimieren. Tätigkeiten wenn möglich von Hand ausführen.
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Schnittgut
Schnittgut vor Ort entsorgen.
Dicke Äste und Anfeuerholz sammeln und in der nähe einer öffentlichen Feuerstelle trocken lagern.
Laub und Blätter zur Humusbildung oder für den Frostschutz im Winter benutzen.
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Begleitfauna,
-flora und Pilze
Rücksicht nehmen auf Tiere und
Pflanzen, die sich am Pflanzort des Stuhles befinden oder sich erst mit der
Zeit dort einfinden. Keine gezielte Fütterung von Wildtieren. Rücksicht auf
Bienen nehmen, insbedondere beim Weidenschnitt.
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Rückbau
Das Grundstück muss nach der
Ernte des Stuhles komplett entstockt und im ursprünglichen Zustand eingeebnet abgegeben werden.
Ungenügend entstockte Grundstücke werden auf Kosten des verantwortlichen
Dendrotekten vom Verein Dendrotektura entstockt.
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Nachfolge
Falls die Parzelle wiedervermietet wird, haben die
Erstmieter keine Option auf die erneute Miete. Sie erhalten bei Interesse an einem anderen
Ort eine Anbaufläche. Falls es einem Dendrotekten nicht mehr möglich ist, sein
Werk weiterzuführen kann er die Zertifizierung einem Nachfolger übertragen oder dem
Verein Dendrotektura übergeben. Bei unklarer Regelung fällt das Zertifikat
automatisch an den Verein zurück.
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Verwilderung
Bei verwilderung eines grundstücks ist ein dreistufiges
vorgehen geplant:
1. Meldung an den zuständigen Dendrotekten
2. Androhung des Entzugs der Anbaufläche durch den Vorstand des Vereins und
Androhung der Übertragung der Zertifizierung auf einen Nachfolger
3. Nach ungenutzt abgelaufener Frist: Übertragung auf einen Nachfolger. Dieser
Entscheid kann vom Dendrotekten noch an die Hauptversammlung gebracht werden, die endgültig entscheidet.
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Weiterführende
Dokumente |
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Links |
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Bio-wissen
Sehr umfangreiches und ausführliches pdf-dokument von Bio-suisse.
ein muss für alle dendrotekten ! |
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Bio-suisse |
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Bioaktuell
Schweizer Netzwerk mit Neuigkeiten und Hintergründen aus der Bioszene
für Bioproduzenten |
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Forschungsinstitut
für Biologischen Landbau |
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