mit klick zum inhaltsverzeichnis

Anbaurichtlinien des Vereins Dendrotektura

 

 

Grundstücke

Grundstücke sind gross genug zu bemessen. Für ein siebenjähriges Anbauprojekt sind möglichst quadratische Flächen ab 8 x 8 Metern zu wählen. Auf Bauland oder Industrieland ist die Gefahr gross, dass das Projekt nicht beendet werden kann. Stuhlanbau ist in Schrebergärten nicht sinnvoll wegen des Schattenwurfs. Dasselbe gilt für Hausumschwung. Der Pflanzabstand von der Parzellengrenze muss mindestens 2 Meter betragen. Über die Grenze wachsende Äste müssen zurückgeschnitten werden. Auf dem Grundstück dürfen keine Gebäude und Werkzeugkisten erstellt werden mit Ausnahme von Bienenhotels und Nisthilfen. 

Pflanzen

Für die Bebauung auf Dendrotekturaflächen sind nur Pflanzen zugelassen, die nicht gentechnisch verändert wurden und nicht als problematische invasive Arten gelten. Eine Positivliste der empfohlenen Arten wird vom Verein ausgearbeitet. auf die Bodenbeschaffenheit ist Rücksicht zu nehmen, um ein optimales Wachstum und bestmöglichen Pflanzenschutz zu erzielen. Es sind lokale Setzlinge oder solche von Dendrotektura aus eigenem Bioanbau zu bevorzugen. Für gewisse Landparzellen können bestimmte Baumarten oder eine Liste mit möglichen Baumarten vorgegegeben sein. 

Dünger

Synthetische Düngemittel, Herbizide und Fungizide sind nicht erlaubt. Der Anbau muss den Standards von Biosuisse oder Demeter entsprechen. Die richtlinien von Bio-Suisse gelten sinngemäss auch für den Anbau von Dendrotektura-Stühlen. Vor dem Stoffeintrag soll eine Bodenuntersuchung Aufschluss geben über die Zusammensetzung vorhandener Nährstoffe.

Pflanzenschutz

Pflanzenschutz ist nur mit Massnahmen des biologischen Landbaus erlaubt. Es empfiehlt sich der Bau von Bienenhotels, das Anbringen von Vogelnestern usw. der Einsatz synthetischer Abdeckmaterialien (Blech, Plastik, Folie,usw.) ist untersagt. 

 

Bodenverbesserung

Anstelle von Düngemitteln kann die Struktur des Bodens und die Durchlüftung des Bodens verbessert werden. Beim Stoffeintrag zur Bodenverbesserung gelten folgende Regeln: 1. Biostandard. 2. von lokalen Produzenten. 3. mit Rücksicht auf bestehende Fauna, Pflanzen- und Pilzflora. 

 

Werkzeuge

Nur Werkzeuge verwenden, die möglichst wenig Stoffe an die umwelt abgeben. Auf dem grundstück dürfen keine Werkzeuge und Gegenstände gelagert werden

 

Infrastruktur

Es dürfen keine Strom- und Wasserleitungen installiert werden. Wege nur unbefestigt. Keine Zäune und Absperrungen. Zur Erziehung der Bäume oder als Stützhilfen nur unbehandelte Stecken und Hanf oder Juteschnur verwenden. 

 

Energieaufwand

Der Energieaufwand bei der Bebauung ist zu minimieren. Tätigkeiten wenn möglich von Hand ausführen.

 

Schnittgut

Schnittgut vor Ort entsorgen. Dicke Äste und Anfeuerholz sammeln und in der nähe einer öffentlichen Feuerstelle trocken lagern. Laub und Blätter zur Humusbildung oder für den Frostschutz im Winter benutzen.

 

Begleitfauna, -flora und Pilze

Rücksicht nehmen auf Tiere und Pflanzen, die sich am Pflanzort des Stuhles befinden oder sich erst mit der Zeit dort einfinden.  Keine gezielte Fütterung von Wildtieren. Rücksicht auf Bienen nehmen, insbedondere beim Weidenschnitt.

 

Rückbau

Das Grundstück muss nach der Ernte des Stuhles komplett entstockt und im ursprünglichen Zustand eingeebnet abgegeben werden. Ungenügend entstockte Grundstücke werden auf Kosten des verantwortlichen Dendrotekten vom Verein Dendrotektura entstockt.

 

Nachfolge

Falls die Parzelle wiedervermietet wird, haben die Erstmieter keine Option auf die erneute Miete. Sie erhalten bei Interesse an einem anderen Ort eine Anbaufläche. Falls es einem Dendrotekten nicht mehr möglich ist, sein Werk weiterzuführen kann er die Zertifizierung einem Nachfolger übertragen oder dem Verein Dendrotektura übergeben. Bei unklarer Regelung fällt das Zertifikat automatisch an den Verein zurück.

 

Verwilderung

Bei verwilderung eines grundstücks ist ein dreistufiges vorgehen geplant: 
1. Meldung an den zuständigen Dendrotekten 
2. Androhung des Entzugs der Anbaufläche durch den Vorstand des Vereins und Androhung der Übertragung der Zertifizierung auf einen Nachfolger 
3. Nach ungenutzt abgelaufener Frist: Übertragung auf einen Nachfolger. Dieser Entscheid kann vom Dendrotekten noch an die Hauptversammlung gebracht werden, die endgültig entscheidet. 



 

 

 

Weiterführende Dokumente Links

Bio-wissen
Sehr umfangreiches und  ausführliches pdf-dokument von Bio-suisse. ein muss für alle dendrotekten !
Bio-suisse
Bioaktuell
Schweizer Netzwerk mit Neuigkeiten und Hintergründen aus der Bioszene für Bioproduzenten
Forschungsinstitut für Biologischen Landbau