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Auf
Bauland und in der Landwirtschaftszone dürfen Stühle angepflanzt
werden. Diese Stühle gelten als eine Art Ackerfrüchte, wie Gemüse, Weizen,
Mais, oder Obstkulturen. Es braucht keine Baubewilligung! In Schrebergärten können aber
Probleme
entstehen, wenn die Bäume durch Schattenwurf in Nachbars Gärtchen seine Salate
verkümmern lassen. Im wald dürfen natürlich auch Bäume gepflanzt werden, aber da fragt
man besser vorher noch den Förster. Der
anbau von Stühlen ist also grundsätzlich allen Menschen erlaubt.
Der Verein Dendrotektura hilft denjenigen,
die selber kein Land besitzen und/oder eine Anleitung zur Anpflanzung von Stühlen
benötigen oder ein Gemeinschafterlebnis suchen. Darüberhinaus organisieren wir ein
Festival, an welchem wir die schönsten Exemplare der Stuhl-Jahresernte prämieren.
Eine Landparzelle kann man mieten, indem
man sich beim Verein Dendrotektura anmeldet. Mitglieder des Vereins Dendrotektura können
eine Landparzelle von ca. 60 Quadratmetern für sieben Jahre mieten. Für die
Bebauung der Parzelle gelten folgende Regeln:
1. Für die Bebauung sind Pflanzen zugelassen, die nicht gentechnisch
verändert wurden und nicht als problematische
invasive Arten gelten.
2. Synthetische Düngemittel, Herbizide und Fungizide sind nicht erlaubt.
Der Anbau muss den Standards von Biosuisse oder
Demeter entsprechen.
3. Auf dem Grundstück dürfen keine Werkzeuge und Gegenstände gelagert und
keine Gebäude erstellt werden. Erlaubt ist ein
Wasserfass. Der Einsatz synthetischer Abdeckmaterialien
(Plastik, Folie,usw.) ist untersagt.
4. Der Pflanzabstand von der Parzellengrenze muss mindestens 2 Meter betragen.
5. Es dürfen keine Strom- und Wasserleitungen installiert werden.
6. Die Parzelle muss nach der Ernte des Stuhles komplett geräumt, entstockt
und im ursprünglichen Terrainverlauf eingeebnet
abgegeben werden.
7. Falls die Parzelle wieder vermietet wird, haben die Erstmieter die
Option
auf die erneute Miete.
Festival
Die Dendrotektura - das Festival für Naturbau - findet einmal jährlich statt.
Im Zentrum
steht die Ausstellung und Prämierung der angebauten Stühle und in Nebenkategorien
sonstige Naturbauobjekte. Dazu finden Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen
statt, es besteht eine Festwirtschaft mit vegetarischen Angeboten und ein Markt mit ausgewählten
Ständen. Die Vergabe der Standplätze und Bedingungen für die Verpflegungsstände bestimmt der
Verein Dendrotektura.
Bedingungen für die Zulassung von Naturbauobjekten zur Prämierung
Zugelassen zur Prämierung sind Objekte, die auf den vom Verein vermittelten
Parzellen
angebaut wurden. Objekte, die auf eigenen Parzellen angebaut werden, müssen beim
Verein
bis spätestens drei Monate nach der Anpflanzung angemeldet sein. Es müssen für diese
Pflanzen
und Parzellen die selben Bedingungen gelten, wie für die übrigen Teilnehmer.
Die Dendrotektura-Stühle müssen allein durch ihren natürlichen Wuchs entstanden sein.
Es dürfen keine Klammern, Nägel, Schrauben oder Drähte an dem Objekt sein und auch
keine geleimten Stellen.
Andere Naturbauobjekte werden in Unterkategorien der offiziellen Prämierung ausgestellt
und bewertet.
Die Preissumme ist vom Sponsor abhängig. Die prämierten Stühle werden in einer
Wander-Ausstellung gezeigt und danach den Künstlern zurückgegeben. Falls gewünscht
können die Dendrotektura-Stühle auch über den Verein verkauft werden. Dazu dient die
Homepage www.dendrotektura.ch
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