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Zertifizierung der dendrotektura-stühle und objekte

 

 

Das Zertifikat für einen Dendrotekura-Stuhl besteht aus einem schriftlichen Dokument, aus einer Kupferplakette und dem Eintrag im zentralen Register. Grundlage der Zertifizierung sind die Anbaurichtlinien. Zu den Ausstellungen und Events des Vereins Dendrotektura sind nur zertifizierte Stühle und Objekte zugelassen.

Die Zertifizierung ist ein protokollierter Prozess, der über die ganze Anbauzeit bis zur Ernte und zum Verkauf des Stuhles durch den Dendrotekten andauert. Dieser Prozess dauert mindestens sieben Jahre und kann nicht verkürzt werden. Stellt ein Dendrotekt erst im vierten Jahr seines Stuhlanbaus einen Antrag auf Zertifizierung, muss er noch weitere sieben Jahre auf die Ernte seines Stuhles warten. Der Zertifizierungsvorgang endet mit der Ankündigung der Ernte des Stuhles durch den Dendrotekten. Es kann eine protokollierte Besichtigung des Dendrotektura-Stuhles stattfinden. Die Plakette wird erst nach Ernteankündigung an den Dendrotekten abgegeben. Sie muss nicht am Objekt angebracht werden. Die Plakette darf nur an dem registrierten Stuhl angebracht werden.     

Ausnahmen müssen auf Antrag eines Mitglieds durch die Mehrheit der Mitgliederversammlung abgesegnet werden.  

 

 

Weshalb eine Zertifizierung?

Biologischer Anbau
Der Verein Dendrotektura  will sicherstellen, dass die von ihm zertifizierten Stühle unter oekologisch sinnvollen und kontrollierten Bedingungen angebaut werden. Die Anbaurichtlinien sind im Zertifizierungsdokument definiert. Diese Richtlinien können durch Antrag eines Mitglieds oder auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung mit einfachem mehr nur geändert werden im Sinne einer Verschärfung oder Präzisierung.

CO2-Reduktion
Die Umstellung von Weidewirtschaft zu Stuhlanbau ergibt deutliche Reduktionen von Treibhausgasen. Die Ökobilanz der Stühle ist so, dass sie nicht nur keine Energie verbrauchen, sondern sogar Energie erzeugen! Mit anderen Worten: Der Stuhlanbau ist ein wunderbares und nachhaltiges CO2 Kompensationsprojekt. Der Verein Dendrotektura kann Kompensationsgeschäfte abschliessen.

Produkteschutz
Die Zertifizierung schützt den Dendrotekten und die Verkäufer der Dendrotektura-Stühle vor Nachahmungen. Die Exklusivität des Produktes ist gewährleistet. Jeder Dendrotektura Stuhl ist mit einer nummerierten Plakette versehen und in einem öffentlich zugänglichen Register eingetragen. Dadurch ist für Käufer und Verkäufer jederzeit Gewissheit erbracht über Herkunft und Art des Stuhles.

Fairtrade
Zum Schutz der Dendrotekten kann der Verein für den Verkauf von zertifizierten Stühlen einen Mindestpreis festlegen. Damit sollen Fairtrade-Standards auch für im Inland produzierte Güter Geltung erhalten.

Lokale Produktion
Die in der Schweiz zertifizierten und gehandelten Stühle sollen auch in der Schweiz angebaut werden.

Selbstbeschränkung
Der Verein Dendrotektura kann Höchstquoten für die jährliche Zertifizierungen festlegen.

 

 

Wie wird die Zertifizierung durchgeführt?

Vorbedingung für die Zertifizierung ist die Mitgliedschaft des Dendrotekten im Verein Dendrotektura.

Zertifizierungen können nur mit volljährigen natürlichen Personen abgeschlossen werden.

Auf einer vom Verein Dendrotektura vermittelten Parzelle wird mit Unterzeichnung des Pachtvertrages zugleich auch die Zertifizierung ausgestellt.

Auf eigenen Parzellen eines Mitgliedes kann ein Antrag auf Zertifizierung gestellt werden. Für den Antrag steht ein Onlineformular zur Verfügung. Dieses muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Bei Annahme verpflichtet sich der Dendrotekt mit der Unterzeichnung des Zertifizierungsdokumentes zur Einhaltung der Mindestanforderungen der Richtlinien. Eine Zertifizierung pro Mitglied und Jahr ist gratis. Für jede weitere Zertifizierung wird eine Umtriebsentschädigung verlangt.

Es können Anträge auf Zertifizierungen abgelehnt werden:

-  wenn sie nicht den Richtlinien entsprechen.
-  um den Anbau auf vom Verein vermittelten Flächen zu fördern.
-  um Erstanträge zu bevorzugen.
-  bei Erreichung der Höchstquote.
-  wenn unter den Antragstellenden eine Verlosung stattfindet.
-  aus weiteren Gründen, die auf Antrag der Prüfstelle vom Vorstand einstimmig oder andernfalls von der Mitgliederversammlung
   abgesegnet werden.

 

Wie wird die Zertifizierung kontrolliert und garantiert?

Die Kontrolle erfolgt durch Besuchsprotokolle eines Prüfers an den Standorten des Stuhlanbaus nach einem festgelegten Kontrollplan mit und ohne Voranmeldung.
Auch geerntete Stühle können untersucht werden.

 

Wann kann die Zertifizierung für einen Stuhl entzogen oder gelöscht werden?


-   Bei Verstössen gegen die Anbaurichtlinien
-   Bei Verstössen gegen die Mindestpreisregelung
-   Bei Vernichtung des Stuhles am Anbauort

Wie wird die Zertifizierung entzogen?

-   Durch Löschung des Stuhles im Register, eventuell mit Angabe der Gründe. 
-   Durch Entzug und Vernichtung der nummerierten Plakette.


Wann ist die Zertifizierung abgeschlossen?

Mit der Ernteankündigung durch den Dendrotekten, der Mitteilung des genauen Erntedatums und der Schlusskontrolle des Objektes.

Wer vollzieht die Zertifizierung?

Die Prüfstelle Zertifizierung wird von der Mitgliederversammlung auf Antrag von Vorstand und Mitgliedern gewählt. Sie legt am Ende des Vereinsjahres Rechenschaft ab und wird von der Hauptversammlung entlastet.